Selbstauskunft als Mieter: Was du angeben musst und darfst
Die Mieterselbstauskunft gehört zur Wohnungsbewerbung. Erfahre, welche Fragen erlaubt sind, was du nicht beantworten musst und wie du das Formular richtig ausfüllst.
Bei der Wohnungssuche führt kaum ein Weg an ihr vorbei: der Mieterselbstauskunft. Fast jeder Vermieter verlangt dieses Formular, bevor er sich für einen Bewerber entscheidet. Aber was darf dort eigentlich abgefragt werden? Und musst du wirklich alles beantworten?
Die Unsicherheit ist groß, denn falsche oder unvollständige Angaben können im schlimmsten Fall zur Anfechtung des Mietvertrags führen. Gleichzeitig gibt es Fragen, die du gar nicht beantworten musst. In diesem Artikel klären wir alles, was du zur Mieterselbstauskunft wissen musst.
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular, das Vermieter nutzen, um sich ein Bild von potenziellen Mietern zu machen. Du gibst dort Informationen zu deiner Person, deiner finanziellen Situation und deinem aktuellen Mietverhältnis an.
Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Standardformular. Jeder Vermieter kann sein eigenes verwenden, und die Fragen variieren. Trotzdem gibt es klare rechtliche Grenzen, was gefragt werden darf und was nicht.
Wichtig: Die Selbstauskunft ist freiwillig. Kein Vermieter kann dich zwingen, sie auszufüllen. Allerdings wird ein Vermieter, der zwischen 50 Bewerbern wählen kann, diejenigen bevorzugen, die vollständige Unterlagen einreichen. In der Praxis kommst du also kaum drum herum.
Welche Fragen sind erlaubt?
Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, einen zuverlässigen und zahlungsfähigen Mieter zu finden. Daher darf er bestimmte Fragen stellen:
Persönliche Angaben
- Name und Geburtsdatum: Pflichtangabe zur Identifikation.
- Aktuelle Adresse: Damit der Vermieter dich kontaktieren kann.
- Anzahl der einziehenden Personen: Der Vermieter darf wissen, wie viele Menschen in die Wohnung einziehen werden. Das ist relevant für Nebenkosten und Abnutzung.
Finanzielle Angaben
- Beruf und Arbeitgeber: Der Vermieter darf nach deiner beruflichen Situation fragen, um deine Zahlungsfähigkeit einzuschätzen.
- Nettoeinkommen: Du musst dein monatliches Nettoeinkommen angeben. Das ist die wichtigste Information für den Vermieter.
- Bestehende Mietschulden: Der Vermieter darf fragen, ob du bei deinem aktuellen Vermieter Mietschulden hast.
- Insolvenzverfahren: Ob ein laufendes Insolvenzverfahren gegen dich besteht, ist eine zulässige Frage.
- Eidesstattliche Versicherung: Ob du eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hast (früher Offenbarungseid), darf ebenfalls gefragt werden.
Angaben zum Mietverhältnis
- Grund für den Umzug: Eine allgemeine Frage danach ist zulässig.
- Mietdauer gewünscht: Wie lange du voraussichtlich in der Wohnung bleiben möchtest.
Welche Fragen sind unzulässig?
Hier wird es wichtig. Es gibt Fragen, die der Vermieter nicht stellen darf – und selbst wenn er sie stellt, musst du sie nicht wahrheitsgemäß beantworten. In diesen Fällen hast du sogar ein sogenanntes Recht zur Lüge:
- Religion und Weltanschauung: Geht den Vermieter nichts an.
- Familienplanung und Schwangerschaft: Absolut unzulässig. Ob du Kinder planst oder schwanger bist, ist deine Privatsache.
- Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit: Hat mit dem Mietverhältnis nichts zu tun.
- Nationalität und Herkunft: Darf nicht als Auswahlkriterium dienen.
- Vorstrafen: Nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa bei Sexualstraftätern und bestimmten Wohnformen.
- Gesundheitszustand und Behinderungen: Nicht relevant für das Mietverhältnis.
- Hobbys und Lebensstil: Ob du ein Instrument spielst oder gern Partys feierst, ist keine zulässige Frage.
- Haustiere: Ob du Haustiere hast, darf gefragt werden, aber die Antwort darf kein pauschaler Ablehnungsgrund sein (außer bei Tieren, die eine Gefährdung darstellen).
So füllst du die Selbstauskunft richtig aus
Ehrlich, aber strategisch
Bei den zulässigen Fragen gilt: Sei ehrlich. Falsche Angaben zum Einkommen oder zu Mietschulden können zur fristlosen Kündigung führen, wenn der Vermieter den Betrug entdeckt.
Allerdings musst du auch nicht mehr preisgeben als nötig. Wenn ein Formular unzulässige Fragen enthält, kannst du:
- Das Feld leer lassen
- Eine ausweichende Antwort geben
- Bei klar unzulässigen Fragen sogar die Unwahrheit sagen (Recht zur Lüge)
Einkommen richtig angeben
Gib dein monatliches Nettoeinkommen an. Dazu zählen:
- Gehalt aus Anstellung
- Einkünfte aus Selbstständigkeit
- Kindergeld
- Unterhaltszahlungen, die du erhältst
- BAföG oder andere Förderungen
- Renten und Pensionen
Tipp: Wenn dein Einkommen allein nicht ausreicht, um die Faustregel (Miete maximal ein Drittel des Nettoeinkommens) zu erfüllen, kann eine Bürgschaft der Eltern oder eines anderen Bürgen helfen. Mehr dazu in unserem Artikel zur Bewerbungsmappe für die Wohnung.
Was du zusätzlich beilegen solltest
Die Selbstauskunft ist nur ein Baustein deiner Bewerbung. Zusammen mit den folgenden Dokumenten ergibt sie ein vollständiges Bild:
- Schufa-Auskunft: Die Bonitätsauskunft ergänzt deine Einkommensangaben. Lies dazu unseren Ratgeber Was ist die Schufa-Auskunft für Mieter?.
- Gehaltsnachweise: Die letzten drei Abrechnungen bestätigen dein angegebenes Einkommen.
- Personalausweis-Kopie: Zur Identifikation.
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Belegt, dass du bei deinem aktuellen Vermieter keine Schulden hast.
Häufige Fehler bei der Selbstauskunft
Unvollständig ausfüllen
Leer gelassene Pflichtfelder bei zulässigen Fragen wirken unseriös. Fülle alle erlaubten Fragen vollständig aus.
Einkommen schönen
Es mag verlockend sein, das Gehalt etwas höher anzugeben. Aber Vermieter verlangen fast immer Gehaltsnachweise als Beleg. Wenn die Zahlen nicht übereinstimmen, bist du sofort raus.
Zu viel preisgeben
Manche Bewerber schreiben in ein optionales Bemerkungsfeld ausführliche Lebensgeschichten. Das ist nicht nötig und kann sogar nach hinten losgehen. Halte dich an die geforderten Informationen.
Kopie vergessen
Mache immer eine Kopie oder ein Foto der ausgefüllten Selbstauskunft, bevor du sie abgibst. So weißt du im Nachhinein, was du angegeben hast.
Datenschutz: Was passiert mit deinen Daten?
Der Vermieter darf deine Daten aus der Selbstauskunft nur für die Mieterauswahl verwenden. Nach der Vergabe der Wohnung muss er die Unterlagen der abgelehnten Bewerber datenschutzkonform vernichten.
In der Praxis passiert das leider nicht immer. Du kannst den Vermieter nach einer Absage höflich bitten, deine Unterlagen zu löschen und dir das zu bestätigen. Dein Recht auf Löschung nach DSGVO steht dir dabei zur Seite.
Selbstauskunft als Teil der Gesamtstrategie
Die Selbstauskunft ist ein wichtiges Puzzlestück deiner Wohnungsbewerbung. Zusammen mit einer professionellen Bewerbungsmappe und einer guten Strategie erhöhst du deine Chancen erheblich. Wie du die gesamte Wohnungssuche strategisch angehst, erfährst du in unserem Artikel Wohnung finden 2026: Die beste Strategie.
Nimm dir die Zeit, das Formular sorgfältig auszufüllen, kenne deine Rechte und bereite deine Unterlagen im Voraus vor. So bist du den meisten Mitbewerbern einen Schritt voraus.