Wohnung kündigen: Fristen, Form & häufige Fehler 2026
Du willst deine Wohnung kündigen? Hier erfährst du alles zu Fristen, Schriftform, häufigen Fehlern und bekommst eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für 2026.
Du hast eine neue Wohnung gefunden, ziehst in eine andere Stadt oder willst einfach raus aus dem aktuellen Mietverhältnis? Dann musst du deine Wohnung kündigen. Klingt einfach – aber es gibt einige Stolperfallen, die dich Zeit und Geld kosten können. In diesem Artikel erfährst du, wie du deine Wohnung richtig kündigst, welche Fristen gelten und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter
Für Mieter gilt eine einheitliche Kündigungsfrist: drei Monate zum Monatsende. Das bedeutet: Deine Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit das Mietverhältnis drei Monate später zum Monatsende endet.
Beispiel:
- Kündigung geht am 3. April 2026 beim Vermieter ein
- Mietverhältnis endet am 31. Juli 2026
Achtung: Der dritte Werktag ist entscheidend, nicht der dritte Kalendertag. Samstage zählen als Werktage, Sonn- und Feiertage nicht. Wenn du unsicher bist, schick die Kündigung ein paar Tage früher ab.
Sonderfall: Längere Mietdauer
Anders als beim Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist für Mieter nicht mit zunehmender Mietdauer. Du hast immer drei Monate Frist – egal ob du ein Jahr oder zwanzig Jahre in der Wohnung lebst.
Schriftform: Ohne geht nichts
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das bedeutet:
- Brief mit Originalunterschrift – das ist der sichere Weg
- Per Fax – gilt ebenfalls als Schriftform
- E-Mail reicht nicht – auch nicht mit eingescannter Unterschrift
- WhatsApp, SMS oder mündlich – alles unwirksam
Schicke die Kündigung am besten per Einschreiben mit Rückschein oder übergib sie persönlich gegen schriftliche Empfangsbestätigung. So kannst du im Streitfall beweisen, dass die Kündigung fristgerecht zugegangen ist.
Wer muss unterschreiben?
Wenn mehrere Personen im Mietvertrag stehen, müssen alle Mieter die Kündigung unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung unwirksam. Prüfe deinen Mietvertrag genau, wer als Mieter eingetragen ist.
Was muss in der Kündigung stehen?
Eine wirksame Kündigung enthält mindestens:
- Absender: Dein vollständiger Name und deine aktuelle Anschrift
- Empfänger: Name und Adresse des Vermieters (oder der Hausverwaltung, wenn diese bevollmächtigt ist)
- Datum: Wann du die Kündigung schreibst
- Betreff: Kündigung des Mietvertrags mit Angabe der Wohnadresse
- Kündigungserklärung: Eindeutige Aussage, dass du das Mietverhältnis kündigst
- Kündigungstermin: „zum nächstmöglichen Termin" oder ein konkretes Datum
- Unterschrift: Handschriftlich, von allen im Mietvertrag genannten Mietern
Du musst als Mieter keinen Grund für die Kündigung angeben. Das unterscheidet dich vom Vermieter, der einen gesetzlichen Kündigungsgrund braucht.
Muster-Kündigung
Max Mustermann Musterstraße 1, 10115 Berlin
An: Vermieter GmbH Vermieterstraße 5, 10115 Berlin
Berlin, 01.04.2026
Kündigung des Mietvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das Mietverhältnis über die Wohnung in der Musterstraße 1, 10115 Berlin, 3. OG links, fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.
Nach meiner Berechnung endet das Mietverhältnis am 30.06.2026. Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Kündigungstermins.
Bitte teilen Sie mir einen Termin für die Wohnungsübergabe mit. Ich bitte außerdem um Rückzahlung der hinterlegten Kaution auf mein Konto [IBAN] nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift]
Sonderkündigungsrechte: Wann geht es schneller?
In bestimmten Fällen kannst du mit kürzerer Frist oder sogar fristlos kündigen:
Fristlose Kündigung (§ 543 BGB)
Du darfst fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt:
- Gesundheitsgefährdung durch die Wohnung (z.B. massiver Schimmel, Schadstoffbelastung)
- Vermieter verweigert dauerhaft den Zutritt oder den vertragsgemäßen Gebrauch
- Erhebliche Störung des Hausfriedens durch den Vermieter
Vor einer fristlosen Kündigung musst du den Vermieter in der Regel abmahnen und ihm eine Frist zur Abhilfe setzen.
Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung
Wenn der Vermieter eine Mieterhöhung ankündigt (z.B. auf die ortsübliche Vergleichsmiete), hast du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst das Mietverhältnis bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang der Mieterhöhung zum Ende des übernächsten Monats kündigen – also mit einer verkürzten Frist.
Sonderkündigungsrecht bei Modernisierung
Kündigt der Vermieter eine umfangreiche Modernisierung an, kannst du ebenfalls mit Sonderkündigungsrecht reagieren – bis zum Ende des Monats nach Zugang der Modernisierungsankündigung zum Ende des übernächsten Monats.
Häufige Fehler bei der Wohnungskündigung
1. Frist verpasst
Der häufigste Fehler. Wenn die Kündigung am vierten Werktag ankommt, verschiebt sich alles um einen Monat. Das kann bedeuten: ein Monat extra Miete.
2. Kündigung per E-Mail
Unwirksam. Punkt. Auch wenn der Vermieter sonst per E-Mail kommuniziert – die Kündigung muss schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen.
3. Nicht alle Mieter haben unterschrieben
Stehen zwei Personen im Mietvertrag, müssen beide unterschreiben. Auch wenn ihr euch getrennt habt und einer schon ausgezogen ist.
4. An den falschen Empfänger geschickt
Die Kündigung muss an den Vermieter gehen – nicht an die Hausverwaltung, es sei denn, diese ist ausdrücklich bevollmächtigt, Kündigungen entgegenzunehmen.
5. Kein Zugangsnachweis
Du behauptest, die Kündigung rechtzeitig abgeschickt zu haben, der Vermieter bestreitet den Zugang. Ohne Nachweis (Einschreiben, Empfangsbestätigung) stehst du schlecht da.
6. Kündigungsverzicht übersehen
Manche Mietverträge enthalten einen Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum (maximal vier Jahre). Prüfe deinen Mietvertrag, bevor du kündigst.
Was passiert nach der Kündigung?
Wohnungsübergabe vorbereiten
Plane rechtzeitig die Wohnungsübergabe. Erstelle ein Übergabeprotokoll und dokumentiere den Zustand der Wohnung mit Fotos.
Schönheitsreparaturen klären
Prüfe, ob du laut Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen verpflichtet bist. Viele Klauseln sind unwirksam – aber das solltest du vorher klären, nicht am Tag der Übergabe.
Kaution zurückfordern
Vergiss nicht, die Rückzahlung deiner Kaution schriftlich zu fordern.
Umzug planen
Erstelle rechtzeitig eine Umzugscheckliste, damit du nichts vergisst: Nachsendeantrag, Ummeldung, Strom- und Internetverträge kündigen bzw. ummelden.
Kündigung bei Zeitmietverträgen
Bei einem befristeten Mietvertrag (Zeitmietvertrag) ist eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit nicht möglich – weder für dich noch für den Vermieter. Du bist bis zum vereinbarten Ende gebunden. Ausnahme: fristlose Kündigung bei wichtigem Grund.
Kündigung bei möbliertem Wohnraum
Bei möblierten Zimmern, die Teil der Vermieterwohnung sind, gelten kürzere Fristen: Die Kündigung ist bis zum 15. eines Monats zum Ende desselben Monats möglich.
Nachmieter stellen: Bringt das was?
Ein weit verbreiteter Irrtum: Wenn du einen Nachmieter stellst, kommst du schneller aus dem Vertrag. Das stimmt so nicht. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, deinen Nachmieter zu akzeptieren. Es gibt wenige Ausnahmen (z.B. vertragliche Vereinbarung oder besonderer Härtefall), aber grundsätzlich bist du an die Kündigungsfrist gebunden.
Fazit: Kündigung sorgfältig vorbereiten
Die Wohnungskündigung ist kein komplizierter Vorgang – aber die Details zählen. Halte die Schriftform ein, berechne die Frist korrekt und sichere den Zugang ab. Dann steht einem reibungslosen Ende des Mietverhältnisses nichts im Weg.
Rechtsstand prüfen, im Zweifel Fachanwalt fragen.